Praxisbeispiel:
Die isländische Aschewolke hat den Flugverkehr in Deutschland fast gänzlich zum Erliegen gebracht. Die Menschen harren entnervt in Wartehallen aus und fragen sich: Bleibe ich auf den Kosten für mein Ticket sitzen, wenn der Flug ersatzlos gestrichen wird? Oder kann ich gebührenfrei umbuchen?Was ist mit der Mietwagenbuchung?
Wer durch eine Flugverspätung nicht pünktlich am Reiseziel ankommt, sollte sich an seinen Mietwagen-Veranstalter wenden. Bei einer Verzögerung durch Naturgewalten besteht zwar kein rechtlicher Anspruch auf eine Umbuchung, viele Mietwagen-Anbieter bieten jedoch an, Buchungen je nach Verfügbarkeit aus Kulanz kostenlos nach hinten zu verschieben.
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